Informationen zur Schulbefreiung

In der Regel können eintägige Schulbefreiung von der Lehrkraft ausgestellt werden. Ein kurzer schriftlicher Beleg für die Notwendig einer Befreiung vom Unterricht genügt.

 

Mehrtägige Befreiung müssen von der Schulleitung erteilt werden. Dazu sollte das offizielle Formular zur Befeiung und Beurlaubung vom Unterricht verwendet werden (siehe weiter unten).

 

Grundsätzlich nicht genehmigt werden Schulbefreiungen direkt vor oder nach Ferien. Wir bitten Sie höflichst davon Abstand zunehmen dies einzufordern. Das Ausstellen solcher Befreiungen vor bzw. nach den Ferien ist strafbar und wird von der Polizei verfolgt und mit einem Bußgeld belegt.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

 

Sandra Havel, Schulleiterin

Antrag auf Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht
Antrag auf Beurlaubung und Befreiung vom[...]
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Hier geht es direkt unserem Kultusministerium, dort finden Sie alle wichtigen die Schule betreffenden Informationen:

 

https://www.km.bayern.de/